Laut dem Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im BAG gilt die Quarantänepflicht ab Montag für Personen, die aus derzeit 29 Risikoländern in die Schweiz einreisen. Wenn ein Land während eines Auslandaufenthalts neu auf die Liste kommt, müssen sich die Personen bei der Rückkehr in die Schweiz ebenfalls in Quarantäne begeben.

"Massgeblich ist der Zeitpunkt der Einreise", sagte Mike Schüpbach, stellvertretender Sektionsleiter Rechtsbereich im BAG. Es sei vorgesehen, die Liste der Risikoländer in einer Frequenz von etwa einem Monat zu aktualisieren. Damit solle eine "gewisse Rechtssicherheit" hergestellt werden, sagte Mathys.

Das BAG rate von nicht notwendigen Reisen in Risikoländer ab. Ob Arbeitnehmende im Fall einer verordneten Quarantäne ihren Lohn weiterhin bezahlt erhalten, ist rechtlich unklar. In der Verordnung ist keine Lohnfortzahlung vorgesehen. Es gibt aber Rechtsanschauungen, die vom Gegenteil ausgehen. Womöglich müssten die Gerichte über diese Frage entscheiden, sagten verschiedene Vertreter der Bundes.

«Kein Generalverdacht»

Mathys äusserte sich auch zur Forderung von Teilen der Bevölkerung, Clubs und Discos wieder zu schliessen. Er plädierte dafür, dort zu reagieren, wo die Schutzkonzepte unzulänglich seien und wo Fehler passiert seien. Ein Generalverdacht für alle Clubs sei nicht angezeigt.

Die Kantone seien gefordert, die Ressourcen bereitzustellen, die es für das Contact Tracing brauche, sagte Mathys weiter. Es sei dafür kein Geld vom Bund vorgesehen. Er schloss aber weitere Interventionen des Bundesrats nicht gänzlich aus. Die Regierung werde dort eingreifen, "wo es Sinn macht, die Sache national zu regeln".

(AWP)