Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt den Angeklagten, der im Oktober 65 Jahre alt wird, zwischen Januar 2012 und Februar 2016 Gelder in Höhe von insgesamt 133 Millionen Euro an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland überwiesen zu haben.

61 Millionen Euro sollen zudem an Khadem Al Qubaisi, den Präsidenten der Bank, gezahlt worden sein. Es geht um qualifizierte Geldwäsche von Beträgen, die dem malaysischen Staatsfonds 1MDB entwendet wurden.

"Keine Aussage" wiederholte der frühere CEO der Falcon Private Bank etliche Male auf die Fragen der vorsitzenden Richterin, die ihn zur Person und Sache befragte. Er mache auf Empfehlung seines Verteidigers von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

Das gleiche Prozedere wiederholte sich mit einem Vertreter der Falcon-Bank, der als Auskunftsperson im Verfahren befragt wurde. "Keine Stellungnahme" war sein Mantra.

Kein Kontrollsystem

Die Zürcher Falcon Private AG, vormals Falcon Privatbank AG, sitzt in diesem Verfahren als juristische Person auf der Anklagebank. Ihr wird vorgeworfen, kein wirksames, unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben, weshalb die qualifizierte Geldwäscherei ihres damaligen CEO möglich wurde.

Die Beurteilung der Strafbarkeit eines Unternehmens stellt ein Novum für das Bundesstrafgericht dar. Entsprechend wichtig ist dieser Fall für die Rechtsprechung.

Zum Prozessauftakt kritisierte der Verteidiger des Beschuldigten im Rahmen der Vorfragen die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft in scharfen Worten. Das Anklageprinzip werde verletzt, allein schon wegen der 244 Fussnoten in dem 50-seitigen Dokument, die seinen Klienten beträfen.

Sein Mandant sei allein schon "wegen der krassen Verletzung des Anklageprinzips" freizusprechen. Auch die Verteidigerrechte und die Untersuchungsgrundsätze seien in diesem Verfahren verletzt worden. Diese und weitere Anträge wurden von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts jedoch zurückgewiesen.

Abwesenheit angekündigt

Am Dienstag sollen Zeugen einvernommen werden, so der emiratische Geschäftsmann als Auskunftsperson. Allerdings darf auf Grund eines gestern dem Gericht vorgelegten Fax-Schreibens davon ausgegangen werden, dass er nicht auftauchen wird.

Qubaisi soll mit dem aus dem Fonds abgezweigten Geld unter anderem Luxusautos und Immobilien gekauft haben. Er wird von der Bundesanwaltschaft als Mittäter bei der Veruntreuung angesehen und ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Beschlagnahmung seiner Rennwagensammlung im Jahr 2018 in Genf sorgte für Aufsehen.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts tagt in einer Dreierbesetzung unter dem Vorsitz von Bundesstrafrichterin Sylvia Frei. Die Hauptverhandlung ist auf eine Woche angesetzt. Die Urteilseröffnung ist für den 5. November 2021 vorgesehen.

(AWP)