Heute können Alleinstehende monatlich höchstens 1100 CHF als Ausgabe angeben, Ehepaare 1250 CHF. Weil die Mieten seit der letzten Anpassung der Höchstbeträge im Jahr 2001 stark gestiegen sind, müssen sich zehntausend Rentner-Haushalte das Geld für die Wohnung vom Mund absparen.

Der Bundesrat hatte die Zahlen für das Jahr 2013 erhoben. Damals bezogen 141'700 Personen, die zu Hause lebten, Ergänzungsleistungen zur AHV, 89'700 bekamen EL zur IV. Bei einem Drittel der Ehepaare reichte der Zustupf nicht, um die Miete zu decken. Bei den dreiköpfigen Familien lag die Deckungsquote nur noch bei 54%.

NÄHER AN DER REALITÄT

Vor diesem Hintergrund schlug der Bundesrat 2014 neue Höchstbeträge vor. Die vorberatende Ständeratskommission hat diese Vorlage inzwischen in die EL-Reform integriert. Vorgesehen sind nach Region abgestufte Beträge: In den grossen Städten sollen die monatlichen Höchstbeträge bei 1370 CHF für eine Person und 1620 CHF für zwei Personen liegen.

In mittelgrossen Städten und Agglomerationsgemeinden sind 1325 CHF respektive 1575 CHF vorgesehen. In allen übrigen Gemeinden liegen die Maxima bei 1210 und 1460 CHF pro Monat. Für Familien und für rollstuhlgängige Wohnungen soll es spezielle Zuschläge geben. Dem hat der Ständerat mit 27 zu 14 Stimmen zugestimmt. Die Mehrkosten für Bund und Kantone belaufen sich auf 200 Mio CHF, gerechnet auf das Jahr 2030.

Bürgerliche Ratsmitglieder hielten die beschlossenen Beträge für zu hoch. Josef Dittli (FDP/UR) berief sich auf die Stellungnahme der Sozialdirektorenkonferenz der Kantone, welchen die Erhöhung zu weit geht. Dittlis Vorschlag, der die Zusatzkosten fast halbiert hätte, scheiterte mit 23 zu 18 Stimmen.

Eine andere, vorwiegend linke Minderheit verlangte höhere Beträge. Man müsse sich nur die Mietzinse in den städtischen Zentren vor Augen halten, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). 1370 CHF inklusive Nebenkosten seien für einen Einpersonenhaushalt "geradezu schäbig". Eine Erhöhung sei notwendig, wenn die Ziele der Ergänzungsleistungen erreicht werden sollen.

Der Glarner SVP-Ständerat Werner Hösli unterstützte Rechsteiner. Die Berechnungen seien schon heute veraltet und wären bis zur Inkraftsetzung längst überholt, sagte er. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maximalbeträge seien "schlicht ungenügend". Damit würden immer mehr Rentnerinnen und Rentner in eine finanzielle Notlage getrieben. Die Mehrkosten von Rechsteiners Vorschlag hätten sich auf 223 Mio CHF belaufen.

RASCH STEIGENDE KOSTEN

Weitere Elemente der Vorlage, über die der Ständerat nun weiter diskutiert, sind die Vermögens-Freibeträge, die EL-Beiträge für die Krankenkasse oder das Einkommen, das bei der Berechnung des EL-Anspruchs berücksichtigt wird. Die EL-Reform soll auch verhindern, dass vorhandene Mittel nicht verprasst werden. So soll die Pensionskasse künftig nicht mehr als Kapital, sondern nur noch als Rente bezogen werden können.

Auslöser der Reform war die Kostenexplosion der vergangenen Jahre. Der Bundesrat hat festgestellt, dass sich die EL-Ausgaben zwischen 1998 und 2012 auf 4,4 Mrd CHF mehr als verdoppelt hatten.

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(AWP)