"Der Eigenmietwert steht vor dem Aus" war im August 2017 in verschiedenen Schweizer Medien zu lesen. Nach der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hatte sich damals auch die WAK des Nationalrats einstimmig für die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung ausgesprochen. Hinter das Vorhaben stellten sich - unter gewissen Bedingungen - auch der Mieterverband und der Hauseigentümerverband.

Beim Eigenmietwert handelt es sich um eine theoretische Mietzinseinnahme auf selbst bewohntem Wohneigentum, die der Einkommenssteuer unterliegt. Gleichzeitig können im Gegenzug Hypotheken und Unterhaltskosten für Wohneigentum von den Steuern abgezogen werden. Dieses System setzt Anreize, Hypotheken nicht abzubezahlen. 

Doch trotz der Einigkeit aller Beteiligten darüber, dass der Eigenmietwert weg soll, ist heute – ein knappes halbes Jahr später - noch immer nichts in diese Richtung passiert. Der Ball liegt bei der WAK des Ständerates, die eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten soll. Bisher hat sie sich jedoch noch nicht darum gekümmert.

"Die Kommission konnte aus Zeitgründen die Eckwerte noch nicht diskutieren, sie tut dies frühestens in der Februarsitzung", sagt Katrin Marti, Kommissionssekretärin, auf Anfrage von cash. Obwohl das Anliegen wichtig sei, würden derzeit andere Vorlagen Priorität geniessen. "In diesem Quartal arbeitet die Kommission etwa an der Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung, im nächsten Quartal kommt die Steuervorlage 17."

Noch einige politische Hürden zu nehmen

Deshalb wird die Eigenmietwert-Abschaffung vorerst auf die lange Bank geschoben. Wenn schliesslich ein konkreter Gesetzesvorwurf präsentiert wird, was irgendwann im Laufe des 2018 der Fall sein dürfte, muss die Vorlage noch etliche weitere politische Hürden überspringen: Zunächst eine dreimonatige Vernehmlassungsfrist, in der verschiedene Interessensgruppen versuchen werden, die Gesetzgebung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Danach kann der Bundesrat innerhalb ein paar Wochen Stellung zum Thema nehmen, ehe der Gesetzesentwurf sowohl im Ständerat, als auch im Nationalrat behandelt wird und allfällige Anpassungsvorschläge angebracht werden. Im Differenzbereinigungsverfahren - oder spätestens bei der Einigungskonferenz - muss zwischen den beiden Kammern schliesslich eine (Kompromiss-)Lösung gefunden werden. Auch ein Referendum verbunden mit einer Volksabstimmung ist denkbar. Bis es effektiv zu einer Abschaffung des Eigenmietwertes kommen wird, dürften daher noch Jahre vergehen.

Sofern das Anliegen überhaupt eine Mehrheit finden wird. Denn wie gross die Chancen für ein Durchkommen sind, hängt stark von den (noch zu definierenden) Eckwerten des Gesetzesvorschlages ab. Die Radikallösung - eine ganzheitliche Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei einer gleichzeitigen Streichung aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer - dürfte kaum eine politische Mehrheit finden.

Das ist auch der parlamentarischen Kommission bewusst: Sie schrieb bereits im August 2017, dass die Möglichkeit von Abzügen offengehalten und zumindest in einem ersten Schritt auch Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausgenommen werden sollen.