Finanzminister Ueli Maurer erinnerte vor den Bundeshausmedien daran, dass das Hilfsprogramm im normalen Rahmen des Covid-Gesetzes abgewickelt wird und damit den entsprechenden Vorgängen unterliegt. Millionen könnten damit nicht von einem Tag auf den anderen fliessen.

Der Bundesrat passe die Programme laufend an und habe nun eine neue Definition der Härtefälle gefunden. Die behördlich wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossenen Betriebe müssten nichts mehr weiter beweisen.

Sie könnten À-fonds-perdu-Beiträge von 20 Prozent des Umsatzes erhalten. Die Umsatzobergrenze beläuft sich gemäss Maurer auf 750'000 Franken. Die Kantone können das bis auf 1,5 Millionen Franken erhöhen, sofern Eigentümer und Dritte bei der Sanierung mitmachen.

Nach Einschätzung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) verdoppelt die Ausweitung die Zahl der Anspruchsberechtigten auf 100'000. Das lasse sich von den Verwaltungen der Kantone nicht ohne weiteres bewältigen, sagte der EFD-Vorsteher. Rechne man zur Behandlung eines Gesuchs drei Stunden, kämen schon 300'000 Stunden oder Arbeit für 2000 Stellen im Monat zusammen.

Die 2,5 Milliarden vom Parlament gesprochenen Franken dürften für die neuen Massnahmen nicht reichen, stellte Maurer in Aussicht. Der Bundesrat werde wohl in der Frühjahrssession Nachtragskredite beanspruchen.

Sicher sei, dass die Betriebe die Beiträge erhalten. So sollten die Betroffenen bei den Banken also Betriebskredite bis zur Auszahlung der Staatsgelder erhalten. Die Ausdehnung der Härtefallregelung sei insgesamt eine faire und einfache Lösung.

(AWP)