Die Ausnahmeregelung für die Finanzdienstleister wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen, gilt nun aber bis Juni 2025. In der Zeit soll die EU ihre eigenen Clearing-Kapazitäten und eine entsprechende Aufsicht ausbauen, um ihre Abhängigkeit von Institutionen aus Drittländern zu verringern. Die EU-Kommission startete auch eine öffentliche Befragung, wie man das Clearing-System erweitern könnte und will im zweiten Halbjahr 2022 dazu konkrete Vorschläge vorlegen./dub/DP/eas
(AWP)