Abgegeben werden soll Paxlovid in kantonalen Zentren, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag bekannt gab. In einer zweiten Phase wird das rezeptpflichtige Arzneimittel auch über Hausärzte und Apotheken erhältlich sein. Die Kosten für die ambulante Anwendung werden vom Bund übernommen.

Paxlovid besteht aus zwei Präparaten mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir und Ritonavir, die als Tabletten eingenommen werden. Das Kombinationspräparat Paxlovid muss möglichst rasch nach der Feststellung einer Covid-19 Infektion angewendet werden.

Dieses Arzneimittel ist laut BAG derzeit nicht zugelassen, kann aber, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3, bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Das Zulassungsgesuch ist bei Swissmedic in Prüfung.

Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO wird Paxlovid für Patienten empfohlen, die noch nicht schwer krank sind, aber das höchste Risiko einer Krankenhauseinweisung haben. Dazu gehören Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere und Ungeimpfte.

(AWP)