Konkret soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heisst, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Das Justizministerium soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht längstens bis zum 31. März 2022 zu verlängern.

Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen. Technisch gesehen will das Kabinett eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschliessen. Damit wird eine Sondersitzung des Bundestags während der Sommerpause immer wahrscheinlicher. Scholz hatte gesagt, noch vor der Bundestagswahl solle ein Gesetz verabschiedet werden, das die Weichen für den Wiederaufbau in den Flutgebieten stellt.

Im Entwurf heisst es, durch Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli seien bei einer Vielzahl von Betrieben Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen entstanden. Bei hiervon betroffenen Unternehmen könne sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer Pflicht stellen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Mit der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht solle den geschädigten Unternehmen Zeit gegeben werden, um notwendige Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch mögliche öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden könne./hoe/DP/nas

(AWP)