Blatter wirft die Bundesanwaltschaft Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor. Platini soll wegen Betrugs, Gehilfenschaft bei Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor das Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt werden.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ergaben, dass Platini zwischen 1998 und 2002 für Blatter, den damaligen Präsidenten des internationalen Fussballverbands (Fifa), als Berater tätig war. Dafür vereinbarten die beiden 1999 schriftlich ein Jahreshonorar von 300'000 Franken. Die Entschädigungen stellte Platini in Rechnung und die Fifa beglich sie vollumfänglich.

Über acht Jahre nach Ende des Beratermandats forderte Platini zwei Millionen Franken. Anfang 2011 erfolgte unter Mitwirkung Blatters die Auszahlung dieses Betrags.

Gemäss der Bundesanwaltschaft erhärteten ihre Ermittlungen den Verdacht, dass diese Zahlung ohne Rechtsgrundlage erfolgt war. Die Fifa wurde durch sie in ihrem Vermögen geschädigt und Platini unrechtmässig bereichert. Damit sehen die Ankläger des Bundes die vorgeworfenen Tatbestände erfüllt.

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(AWP)