29 Anklagen hat die Bundesanwaltschaft (BA) im vergangenen Jahr an das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI überwiesen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2020 hervor, den die Bundesanwaltschaft am Dienstag veröffentlichte. Dies sind so viele wie noch nie. So waren es im Jahr 2019 etwa 17 Anklagen, im Jahr 2018 10.

Ende des vergangenen Jahres waren bei der Bundesanwaltschaft 428 Strafuntersuchungen hängig, etwas mehr als Ende 2019 (395). Die meisten hängigen Verfahren betreffen den Staatsschutz (196), die Geldwäscherei (119) und die allgemeine Wirtschaftskriminalität (83).

Ebenfalls hängig waren 249 (317) Rechtshilfeverfahren. 269 (248) Rechtshilfeersuchen wurden abgeschlossen und 213 (244) neue gingen ein.

Im vergangenen Jahr überwies die Bundesanwaltschaft zudem 4 (7) Anklagen im abgekürzten Verfahren sowie 10 (23) Strafbefehle als Anklage im ordentlichen Verfahren. Zudem stellte sie 203 (228) Strafbefehle aus.

Co-Leitung und Corona prägten das Jahr

Nach dem Austritt von Bundesanwalt Michael Lauber Ende August sei der operative Betrieb jederzeit gewährleistet gewesen, heisst es weiter in dem Bericht. Seit September leiten die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud die Bundesanwaltschaft interimistisch.

"Die öffentliche Kontroverse um Bundesanwalt Michael Lauber war auch für die Mitarbeitenden der BA belastend", wird Montanari zitiert. Ihnen sei als Stellvertreter jedoch stets bewusst gewesen, dass der Vertretungsfall eintreffen könne.

Anfang 2020 wurde zudem eine interne Task Force im Rahmen der Covid-Pandemie eingesetzt. Diese Arbeiten hätten die Auswirkungen aus der Pandemie auf den operativen Betrieb auffangen können.

Crypto-Affäre und FIFA

Für Schlagzeilen sorgten im vergangenen Jahr etwa das eröffnete Strafverfahren im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre und eine koordinierte Anti-Mafia-Aktion in der Schweiz und Italien. Viel Aufmerksamkeit erfuhr auch die Einstellung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit der Schweizer Hochseeschifffahrt.

"Dass die Anklage im Zusammenhang mit dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) infolge der Situation der COVID-19-Pandemie keiner sachrichterlichen Beurteilung mehr unterzogen werden konnte, bedauern wir sehr", wird Rayroud in dem Bericht zitiert.

Positiv sei hingegen, dass im Februar 2020 im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten Anklage erhoben werden konnte, die im Herbst schliesslich auch zu der erstinstanzlichen Verurteilung eines früheren FIFA-Generalsekretärs geführt habe.

Die Einstellung eines Verfahrens müsse nicht immer als Misserfolg gewertet werden, hält Montanari schliesslich fest. Es sei nicht primär die Aufgabe der Bundesanwaltschaft, auf eine Verurteilung hinzuarbeiten.

"Unsere rechtsstaatliche Aufgabe ist es vielmehr, belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt abzuklären." Wenn ein Verfahren auf der Grundlage einer solchen Abklärung eingestellt werden müsse, sei dies kein Misserfolg, sondern das Ergebnis von umfangreichen Untersuchungshandlungen, "die am Schluss zu einem entlastenden Ergebnis geführt haben". "Damit haben wir unsere Aufgabe erfüllt."

(AWP)