Der Firmen-Angestellten wurde durch das Telefonat eines Mannes, der sich als Anwalt ausgab, und Mails, die angeblich vom CEO des Unternehmens kamen, in die Irre geführt.

Der Frau wurde vorgegaukelt, dass mehrere dringende Zahlungen an eine chinesische Firma zu tätigen seien. Der CEO befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Geschäftsreise. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Grundsätzlich bestand zwischen der Bank und der Firma der Vertrag, dass Zahlungen nur mit Kollektivunterschrift zu zweien ausgelöst werden können. Unterschriftsberechtigt waren unter anderen die Angestellte und der CEO. Aufträge per Mail waren gemäss dieser Vereinbarung nicht zulässig.

Falscher Rat

Die Frau wandte sich an die Bank und fragte, wie die Kollektivunterschrift umgangen werden könne, da sie mehrere dringende Zahlungen tätigen müsse. Der Stellvertreter des sonst zuständigen Betreuers der Firma riet der Angestellten, ihm nach dem Telefonat eine Mail mit der genauen Zahlungsanweisung zu schicken. Diese solle zudem vom CEO ebenfalls per Mail bestätigt werden.

Es folgten mehrere Zahlungen in der Höhe von 4 Millionen Euro. Die Vorgesetzten des Stellvertreters visierten die ihnen vorgelegten Aufträge. Gemäss Bundesgericht hätte der Bank-Mitarbeiter jedoch prüfen müssen, ob die so erteilten Zahlungen überhaupt vertragskonform waren. Dies tat er nicht.

Zudem hätte in der Bank auffallen müssen, dass die Mail-Adresse des angeblichen CEO nicht mit jener der Angestellten übereinstimmte. In den Mails gab es ausserdem ungewöhnliche Schreibfehler, und zwei der Zahlungen waren exakt gleich hoch. Alles Auffälligkeiten, die bei der Bank zu einem kritischen Nachfragen hätten führen müssen, wie das Bundesgericht schreibt. (Urteil 4A_178/2019 und 4A_192/2019 vom 6.8.2020)

(AWP)