Wie der Zusammenschluss zahlreicher Kirchgemeinden und Pfarrpersonen unter dem Namen "Kirche für Konzernverantwortung" am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, haben in den Kantonen Aargau, Bern und St. Gallen Jungfreisinnige Stimmrechtsbeschwerden gegen das Engagement von Kirchen und Pfarrpersonen eingereicht.

Das Bundesgericht lehnt vorsorgliche Massnahmen so kurz vor dem Abstimmungsdatum vom 29. November ab. Solche seien nicht mehr gerechtfertigt. Die Abstimmung könne nachträglich aufgehoben werden, falls sie zu Ungunsten der Beschwerdeführerr ausgehen sollte und sich die Interventionen der Kirchen im Abstimmungskampf als unzulässig erweisen sollten.

Für die Kirchgemeinden und Pfarrer bedeutet dies, dass sie sich weiterhin für die Konzernverantwortungsinitiative engagieren dürfen. Dies sei auch richtig so, schreibt der Zusammenschluss in seiner Medienmitteilung.

Die Initiative greife zentrale Anliegen der biblischen Botschaft auf: Die Menschenwürde und die Bewahrung der Schöpfung. Für die 700 mitbeteiligten Kirchengemeinden sei klar, dass Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung künftig geradestehen müssten. (Verfügungen 1C_627/2020, 1C_631/2020 und 1C_633/2020 vom 23.11.2020)

(AWP)