Die 774 Millionen Franken sind seit 2011 blockiert, nachdem das Rüstungsunternehmen Thales bei den Genfer Justizbehörden ein entsprechendes Gesuch gestellt hatte.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Summe vorläufig nicht frei gegeben wird. Der Vertreter der Ehefrau und des Sohnes von Wang, der 2015 in Grossbritannien verstorben ist, wird vom Bundesgericht nicht als offizieller Liquidator anerkannt. Die Überprüfung der Herkunft der Gelder kann deshalb fortgesetzt werden.

Andrew Wang hatte beim Verkauf von sechs Fregatten des französischen Lieferanten Thomson-CSF (später Thales) für den Preis von 2,5 Milliarden Dollar als Intermediär dafür gesorgt, dass das Geschäft glatt über die Bühne ging. Dafür waren 520 Millionen Dollar an ihn und seine Entourage geflossen - unter anderem auf Schweizer Bankkonten.

Der Rüstungskonzern Thales hatte sich 1991 beim Verkauf der Fregatten dazu verpflichtet, keine Mittelsmänner einzuschalten und keine Schmiergelder zu zahlen. Mit der Involvierung von Wang in das Geschäft verstiess das Unternehmen gegen den Vertrag. Es wurde deshalb zur Zahlung von 774 Millionen Franken verurteilt.

Thales wollte das Geld bei Wang zurückholen. Im Oktober 2011 beantragte das Unternehmen deshalb, die Summe von Wang und dessen Familienangehörigen in der Schweiz zu beschlagnahmen. (Urteil 5A_488/2018 vom 10.05.2019)

(AWP)