Am Mittwoch machte die SRF-TV-Sendung "Rundschau" eine Audioaufnahme publik, in der sich der Präsident des höchsten Schweizer Gerichts negativ über die abwesende Bundesstrafrichterin geäussert hatte. Die Frau "quassle", habe "einen giftigen Blick", sei "eine Magersüchtige", und er könne "sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen", sagte der 66-jährige Meyer demnach.

Das Bundesgericht teilte in einer Stellungnahme mit, Meyer habe die Aussagen im engsten Personenkreis gemacht, und er bedauere diese. Der Bundesgerichtspräsident bat den Angaben zufolge bei der betreffenden Richterin "in aller Form" um Entschuldigung.

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hatte im Frühjahr mutmassliche Missstände am Bundesstrafgericht in Bellinzona untersucht. Medien hatten zuvor unter Berufung auf Insider von Machtkämpfen, Günstlingswirtschaft, Spesenexzessen, Mobbing und Sexismus berichtet. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts, der unter anderem Bundesgerichtspräsident Meyer angehört, eröffnete Anfang Januar ein aufsichtsrechtliches Verfahren.

Der im April veröffentlichte Untersuchungsbericht kam zum Schluss, dass es in der Vergangenheit am Bundesstrafgericht zu mehreren zweifelhaften Vorfällen gekommen war. Das Bundesgericht empfahl als härteste Folge die Entlassung der Generalsekretärin.

(AWP)