Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die beiden Unternehmen kämen zwar bei Wörterbüchern und gedruckten Sprachkursen zusammen auf Marktanteile, die "teilweise deutlich über 40 Prozent" lägen. Dennoch sei die Fusion freizugeben. Denn es handele sich um sogenannte Bagatellmärkte mit geringen Umsätzen, bei denen das Wettbewerbsrecht ein Fusionsverbot nicht vorsehe. Darüber hinaus sei aber auch ein hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote feststellbar. "Viele Verbraucher nutzen inzwischen vorrangig das Internet, um Wörter zu suchen oder Sprachen zu lernen", sagte Mundt./rea/DP/zb

(AWP)