Der Höchstzinssatz wird seit dem Jahr 2016 gemäss einem festgeschriebenen Berechnungsmechanismus bestimmt und jährlich überprüft. Gemäss dem Konsumkreditgesetz müssen bei der Bestimmung des Höchstzinssatzes auch die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt werden.

Der derzeitige Höchstzinssatz gilt ebenfalls seit 2016. In dem Jahr hatte der Bundesrat den Maximalzins für Barkredite auf 10 Prozent von zuvor 15 Prozent gesenkt. Der Schritt hatte die Zinssätze für Konsumkredite damals auf breiter Front ins Rutschen gebracht.

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(AWP)