Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Ziel der ausgeweiteten Kostenübernahme für Impfungen sei ein einfacher Zugang für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch nicht krankenversichert sind.

Das betrifft in erster Linie Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitende internationaler Organisationen. Dasselbe soll auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten, die in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten und an ihrem Wohnort krankenversichert sind.

Betroffen von der neuen Regelung sind gemäss Schätzungen des Bundes rund 150'000 Personen. Würde für sie alle eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als die Kosten für das Impfen selber, wie der Bundesrat schreibt. Verschiedene Nachbarländer kennen eine ähnliche Regelung. Die Regelung gilt rückwirkend auf den 4. Januar 2021.

(AWP)