Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Der Bundesrat begründet die rasche Lockerung der Massnahmen mit dem Rückgang der Fallzahlen. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus würden von der Bevölkerung umgesetzt und zeigten Wirkung, schreibt er in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Ursprünglich hatte er die Schliessung von Bars und Beizen nicht vor dem 8. Juni aufheben wollen. Damit die Lokale wieder öffnen können, müssen sie jedoch strenge Bedingungen erfüllen. In einem ersten Schritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.

Kein Festivalsommer

Auch für den Unterricht an Primar- und Sekundarschulen gelten Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai 2020 die Umsetzung regeln. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden.

Der Festivalsommer hingegen dürfte ins Wasser fallen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen will der Bundesrat nicht vor September wieder erlauben. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung.

Vorschriften gelten weiterhin

Trotz der Lockerung gelten die Abstands- und Hygieneregeln nach wie vor. Alle Betriebe und Einrichtungen müssten ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützten, schreibt der Bundesrat.

Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.

(AWP)