Juristische Personen im Inland und ausländische Anleger will der Bundesrat von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen befreien. Die heute 35 Prozent Verrechnungssteuer auf Obligationen von Schweizer Unternehmen machten diese Papiere für Anleger und Anlegerinnen unattraktiv - trotz der Rückerstattung, schreibt der Bundesrat.

Damit könnten Konzerne ihre Obligationen ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse aus der Schweiz begeben. Schweizer Firmen weichen heute für Anleihen wegen der Verrechnungssteuer oft ins Ausland aus.

Bestehen bleiben soll die Verrechnungssteuerpflicht für natürliche Personen im Inland, und neu sollen auch ihre Zinserträge aus ausländischen Anlagen der Verrechnungssteuer unterstellt sein.

Dies gilt, wenn die Anlagen von einer inländischen Bank gehalten werden. Befindet sich die Zahlstelle im Ausland, greife üblicherweise der internationale automatische Informationsaustausch, merkt der Bundesrat an.

Wechsel zum Zahlstellenprinzip

Wieder aufgenommen hat der Bundesrat den umstrittenen Wechsel vom Schuldnerprinzip zum Zahlstellenprinzip. Das bedeutet, dass nicht der oder die Steuerpflichtige, sondern in der Regel eine Bank als Zahlstelle die Vermögenswerte direkt der Steuerverwaltung meldet.

In der Vorlage, die der Bundesrat 2015 auf Eis gelegt hatte, kam der Vorschlag, das Schuldnerprinzip durch das Zahlstellenprinzip zu ersetzen, nicht gut an. Mit dem Wechsel könne eine "wesentliche Sicherungslücke" geschlossen werden, hält der Bundesrat nun fest. Er verspricht sich davon ein Instrument für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

In der früheren Vorlage seien namentlich der administrative Aufwand für die Banken, die Kosten und die Haftungsrisiken für die Banken kritisiert worden, schreibt der Bundesrat. Diesen Bedenken trage die neue Vorlage Rechnung.

Für die Banken bedeutet der Wechsel zum Zahlstellenprinzip einen Mehraufwand, den der Bundesrat entschädigen will. Im Gegensatz zur vorherigen Vorlage will er zudem auf eine strafrechtliche Haftung für die Zahlstellen verzichten.

Begleitend zur Reform der Verrechnungssteuer schlägt der Bundesrat vor, die Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen zu streichen. Das führt zu Mindereinnahmen von rund 50 Millionen Franken für den Bund. Der Bundesrat verspricht sich vom Verzicht eine Belebung des Handels mit Wertpapieren und des Vermögensverwaltungsgeschäfts.

"Attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis"

Die statischen Mindereinnahmen wegen der entfallenden Verrechnungssteuerpflicht für Unternehmen in der Schweiz schätzt der Bundesrat nach aktuellen Stand auf rund 130 Millionen Franken.

Im Betrag enthalten sind bereits die 35 Millionen Franken, die die Verrechnungssteuer auf ausländischen Zinserträgen einbringen soll. 90 Prozent dieses Verlustes hätte der Bund zu tragen. Der Rest entfällt auf die Kantone.

Hinzu kommen einmalige Ausfälle von rund 750 Millionen Franken, weil die künftig von der Verrechnungssteuer befreiten ausländischen Anleger und inländischen juristischen Personen die bestehende Verrechnungssteuer noch zurückfordern können. Für diese Summe seien Rückstellungen im Budget vorgenommen worden, schreibt der Bundesrat.

Unter dem Strich und längerfristig verspricht sich der Bundesrat ein "attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis" von der Reform. Diese könne nach etwa fünf Jahren selbstfinanzierend sein, schreibt er. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. Juli.

(AWP)