Alle Parteien und eine Mehrheit der Kantone und Dachverbände unterstütze die Härtefallregelung, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Jedoch hätten praktisch alle Teilnehmenden Änderungen beantragt.

Der Bundesrat hat nun mehrere Anpassungen vorgenommen. So können die Kantone ein Unternehmen neu sowohl mit Darlehen als auch mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützten. Ursprünglich war keine Kumulation vorgesehen. Neu muss ein Unternehmen vor der Corona-Krise mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben statt 50'000 Franken. Das fünfjährige Dividenden- und Tantiemenverbot gilt neu nicht mehr, wenn der bezogene Unterstützungsbeitrag zurückbezahlt wird.

Eine Milliarde Franken für Härtefälle

Vor eine Woche beschloss der Bundesrat, dass besonders vom Coronavirus betroffene Unternehmen mit der Härtefallregelung unterstützt werden sollen. Für diese Härtefälle ist eine Gesamtsumme von einer Milliarde Franken vorgesehen.

An den ersten 400 Millionen Franken beteiligen sich Bund und Kantone je zur Hälfte. Bei einer zweiten Tranche übernehmen der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent. Der Bundesrat hatte zuerst 200 Millionen Franken für die Härtefallregelung vorgesehen. Nach Kritik von den Kantonen stockte der Bundesrat das Hilfspaket für die Wirtschaft auf eine Milliarde Franken auf. Insgesamt beteiligt sich der Bund also mit 680 Millionen Franken. Ob die Kantone die Beiträge als Kredite oder À-fonds-perdu-Beitrage ausbezahlen, steht ihnen frei.

Die Vernehmlassung fand vom 4. bis am 13. November statt. Die Verordnung soll auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt werden. Das Parlament wird die Änderungen des Covid-19-Gesetzes in der Wintersession beraten, die am kommenden Montag beginnt.

(AWP)