Die Anpassungen sind zur Übernahme der EU-Verordnungen SIS Polizei, SIS Grenze und SIS Rückkehr nötig, wie der Bundesrat mitteilte. Namentlich betreffen sie den nationalen Teil des Informationssystems und das Sirene-Büro, das automatisierte Polizeifahndungssystem (Ripol), das zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis), Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Ausländern (VZAE) sowie biometrische erkennungsdienstliche Daten.

Die schweizerische SIS-Verordnung braucht etwa Anpassungen bei den Zugriffsrechten zum Beispiel für die kantonalen Waffenbüros auf Fahndungsinformationen. Auch Ausschreibungskriterien wie jene für schutzbedürftige Personen oder Ausschreibungen zur Ausschaffung.

Die VZAE muss geändert werden, damit die Fingerabdrücke und das Bild von Drittstaatenangehörigen mit einem Ausschaffungsbescheid in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten gespeichert werden können.

Die Regeln beim automatisierten Polizeifahndungssystem und beim Zentralen Migrationsinformationssystem ändern insbesondere, weil dieses und das Migrationsinformationssystem die Ausschreibungen im nationalen Schengener System vornehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. April.

(AWP)