Er hat am Mittwoch entschieden, die autonome Rechtsanpassung weiter voranzutreiben, um den bilateralen Weg mit der EU zu stabilisieren. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat in einem ersten Schritt mehrere Bereiche identifiziert, in denen relevante Regelungsunterschiede bestehen, so etwa bei der Personenfreizügigkeit (FZA), dem Luft- und Landverkehr und den Landwirtschaftsabkommen. Ende November soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

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(AWP)