Die "Swiss made"-Verordnung für Kosmetika trage den Besonderheiten der Kosmetikindustrie Rechnung, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Sie wirke der Gefahr von Trittbrettfahrern entgegen.

Damit Kosmetika als schweizerisch angepriesen werden dürfen, müssen 60% der Herstellungskosten und 80% der Kosten für Forschung und Entwicklung sowie für die Fertigung in der Schweiz anfallen.

Darüber hinaus müssen bestimmte Tätigkeiten, die für die Qualität eines kosmetischen Mittels besonders relevant sind, zwingend in der Schweiz vorgenommen werden. So muss der Bulk - die Stoffe und Stoffgemische - in der Schweiz fertig hergestellt werden. Auch das Abfüllen und die Qualitätskontrollen müssen in der Schweiz erfolgen.

CRÈME MIT SCHWEIZER KAMILLE

Einzelne Inhaltsstoffe dürfen nur mit einer schweizerischen Herkunftsangabe angepriesen werden, wenn sie für das Produkt namensgebend oder wesensbestimmend sind und vollständig aus der Schweiz stammen. Wesensbestimmend ist ein einzelner Stoff dann, wenn ein kosmetischer Effekt nachgewiesen werden kann. Auf den Anteil am Gewicht dagegen kommt es nicht an.

Für eine Crème "mit Schweizer Kamilleextrakt" bedeutet dies, dass die Kamillepflanzen aus der Schweiz stammen müssen. Bei der Herstellung des Kamilleextrakts müssen zudem 60% der Kosten in der Schweiz anfallen, und der wesentliche Schritt für die Herstellung des Extrakts muss in der Schweiz durchgeführt werden.

Die Angabe der geografischen Herkunft einzelner Inhaltsstoffe darf nicht den Eindruck erwecken, dass sie sich auf das kosmetische Mittel als Ganzes bezieht.

VORAUSSETZUNG FÜRS MATTERHORN

Das Schweizerkreuz oder eine andere indirekte schweizerische Herkunftsangabe wie die Abbildung des Matterhorns dürfen nicht verwendet werden, wenn ein kosmetisches Mittel die Voraussetzungen der Branchenverordnung nicht erfüllt.

Die Verordnung werde von den beiden Branchenverbänden der schweizerischen Kosmetikindustrie unterstützt, schreibt der Bundesrat in den Erläuterungen.

In der Schweiz gibt es rund 70 industrielle Kosmetikhersteller. Der mit kosmetischen Mitteln erzielte Umsatz betrug 2015 rund 2,1 Mrd CHF, der von den schweizerischen Herstellern erzielte Exportumsatz belief sich auf rund 1 Mrd CHF.

(AWP)