Bei der Angabe der tatsächlichen Berufskosten könnten Lohnbezügerinnen und -bezüger bei der direkten Bundessteuer weiterhin höchstens 3000 Franken Fahrtkosten in Abzug bringen, wie die Landesregierung mitteilte. Für die Kantone bliebe es beim jeweiligen Maximalbetrag.

Für Personen, welche den Pauschalabzug für alle Berufskosten wie etwa auswärtige Verpflegung, Fahrtkosten und übrige Berufskosten wählen, würde sich die Steuererklärung vereinfachen. Zudem wäre der neue Abzug nicht von der Arbeitsform abhängig.

Gemäss dem Vorschlag soll die neue Regelung mit den beiden Eckwerten für den Bund finanziell neutral ausfallen, also weder Mehr- noch Mindereinnahmen verursachen. Der Vorschlag basiert auf einem Bericht über die mögliche Neuregelung der Berufskosten bei den Unselbstständigen.

(AWP)