Neu gilt ab 1. Januar 2023 ein Kapitalband, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Der Verwaltungsrat eines Unternehmens kann mit diesem Rechtsinstitut das Kapital innerhalb einer vorab festgesetzten Bandbreite während höchstens fünf Jahren beliebig erhöhen oder reduzieren.
Das Aktienkapital eines Unternehmens kann neu neben Franken in ausländischer Währung geführt werden. Zulässig sind Euro, US-Dollar, Britisches Pfund und Japanischer Yen. Forderungen aus der Vernehmlassung, auch weitere Währungen und Kryptowährungen zuzulassen, lehnte der Bundesrat ab.
Mit der Modernisierung des Aktienrechts wird zudem die Abzocker-Initiative auf Gesetzesebene umgesetzt. Neue Bestimmungen sollen zum Beispiel verhindern, dass das Verbot von goldenen Fallschirmen mit anderen Vergütungen umgangen werden kann - etwa solchen für ein geschäftsmässig nicht begründetes Konkurrenzverbot.
Weil alle Bestimmungen zu übermässigen Vergütungen nun im Gesetz verankert sind, wird die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften auf den 1. Januar 2023 aufgehoben.
Teile der Aktienrechtsrevision sind bereits in Kraft. Es sind die im Parlament viel und kontrovers diskutierten Geschlechterrichtwerte in den Chefetagen und Transparenzvorgaben für Unternehmen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind. Ebenfalls schon in Kraft ist die Verlängerung der Nachlassstundung.
(AWP)