Damit soll die Liquidität von Unternehmen, insbesondere von KMU, in der Coronakrise gesichert werden. Dafür hatte der Bundesrat am 20. März bereits 20 Milliarden Franken gesprochen. Rasch zeichnete sich ab, dass das Geld nicht reichen würde. Nach Angaben des Bundesrats vom Freitag sind bis gestern Donnerstag 76’034 Kreditvereinbarungen mit einem geschätzten Volumen von insgesamt 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen worden.

Ein Grund für die rasche Vergabe des Geldes ist das einfache Verfahren. Kredite bis zu 500'000 Franken werden von den Banken rasch und ohne Prüfung der Angaben der Kreditnehmer abgeschlossen. Der Bund verbürgt diese zu 100 Prozent. Kredite bis 20 Millionen Franken werden genauer unter die Lupe genommen und vom Bund zu 85 Prozent verbürgt.

Wegen der grossen Nachfrage werde das Bürgschaftsvolumen von 20 Milliarden Franken in den nächsten Tagen überschritten werden, schreibt der Bundesrat. Deshalb beantragt er den Eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredits auf insgesamt 40 Milliarden Franken. 10 Milliarden davon werden der Finanzdelegation als dringlich beantragt. Diese tagt am 7. April.

Der Bund will auch dem Missbrauchsrisiko begegnen, das die auf Selbstdeklaration beruhende Kreditvergabe mit sich bringt. Künftig soll die zentrale Stelle der Bürgschaftsorganisationen sämtliche Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen und auf Mehrfachbeanspruchung von Krediten prüfen. Zu Unrecht oder mehrfach beantragte Kredite würden rasch rückgängig gemacht, heisst es in der Mitteilung.

Weiter sollen die Kredite systematisch mit Mehrwertsteuer- und anderen Daten abgeglichen werden, um unter anderem die von den Unternehmen gemachten Umsatzangaben zu überprüfen und auffallende Abweichungen zu verfolgen. Auch eine Verschärfung der Strafbestimmungen wird geprüft. Insbesondere sollen nicht nur die kreditbeantragenden Unternehmen, sondern auch die dahinterstehenden natürlichen Personen belangt werden können.

Der Bundesrat gehe grundsätzlich davon aus, dass die Hilfskredite nicht missbraucht würden, schreibt er. Er anerkennt aber inzwischen das Missbrauchspotenzial. Davor gewarnt hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle. Sie kündigte ebenfalls Kontrollen an.

Die Überbrückungskredite sind nur ein Teil der vom Bundesrat beschlossenen Wirtschaftshilfen. Löhne und Arbeitsplätze werden mit Kurzarbeitsentschädigung gesichert. Bis am Donnerstag waren Gesuche für jeden fünften Arbeitsplatz in der Schweiz eingegangen. Entschädigung gibt es in gewissen Fällen auch für Selbständige.

Der Bundesrat prüft derzeit eine Ausweitung dieses Anspruchs. Heute fallen jene rund 270'00 Selbständigerwerbende durch die Maschen, deren Tätigkeit nicht verboten ist, die wegen des weitgehenden Stillstands der Wirtschaft aber kaum mehr Umsatz machen. Ein Entscheid soll Mitte nächster Woche fallen. Unterstützt werden auch der Sport und die Kultur.

Nach der Aufstockung haben die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie ein Volumen von über 60 Milliarden Franken.

(SDA)