Das Verfahren betrifft Vermögenswerte in Höhe von über 100 Millionen Franken von Juri Iwanjuschtschenko und seiner Familie. Er war ein enger Vertrauter des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch, der während der ukrainischen Revolution abgesetzt wurde.

Konkret wird das Bundesverwaltungsgericht damit beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind. Werden die Vermögenswerte nach Abschluss des Verfahrens eingezogen, werden sie an die Ukraine zurückgegeben.

Wegen Krieg "möglich und angebracht"

Als Grund für das Verfahren gibt der Bundesrat den Ukraine-Krieg an. Die ukrainischen Behörden hatten bisher Schwierigkeiten, das Vermögen einzuziehen. Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine hätten sich diese Schwierigkeiten noch massiv verschärft, hiess es. Die Einleitung eines Einziehungsverfahrens in der Schweiz sei nun "möglich und angebracht".

Das vom Bundesrat angewandte Gesetz ist nur in Ausnahmesituationen und unter strengen Voraussetzungen anwendbar. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Justiz des ausländischen Staates versucht hat, diese Vermögenswerte einzuziehen, aber nicht in der Lage ist, dies zu tun. Die Ukraine hatte in den Folgemonaten der Revolution ein Strafverfahren eingeleitet und bei den Schweizer Behörden mehrere Rechtshilfeersuchen eingereicht, welche die Schweiz bediente.

Laut Bundesrat hat dieses Verfahren keinen Zusammenhang mit den gegenüber Russland verhängten Sanktionen. Ziel davon sei, politischen Druck zu machen, dass sich ein Staat wieder an das Völkerrecht halte.

(AWP)