Der Bundesrat passte die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall entsprechend an. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September ausgerichtet werden.

Die Verlängerung betrifft den Angaben zufolge Personen, die sich auf Anordnung einer Behörde in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr arbeiten können. Betroffen sein können auch Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können, etwa wenn Schulen oder Kindergärten geschlossen sind. Profitieren können zudem Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden.

Die Unterstützung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament diskutiert. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende September 2020 in Kraft treten. Je nachdem, was das Parlament beschliesst, können die Leistungen rückwirkend per 17. September 2020 eingeführt werden.

Der Bundesrat hatte die Hilfe für Selbstständigerwerbende im Juni vorübergehend gestoppt. Der Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat und verlangten eine Verlängerung.

(AWP)