Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats vom Mitte August, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen.

Bis Ende Juni 2021 verlängert hat der Bundesrat die Gesundheitsschutzmassnahmen in den Asylverfahren. Diese betreffen insbesondere die Durchführung von Befragungen und die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in den Zentren des Bundes. Diese Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, schreibt der Bundesrat.

(AWP)