Mit der Massnahme können durch die Corona-Pandemie gebeutelte Unternehmen für ihre Beschäftigten über den Sommer hinaus weiterhin von staatlicher Unterstützung bei der Kurzarbeit profitieren. Die entsprechende Verordnung gilt ab Anfang September bis Ende 2021. Bislang konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Die Pandemie halte an und verhindere eine Erholung der Wirtschaft, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Bundeshausmedien. Die Kurzarbeitsentschädigung bleibe das wichtigste Instrument im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Die Entschädigung erlaube es den Unternehmen, ihre Angestellten zu behalten.

Der Bundesrat sieht daneben eine vom Arbeitgeber zu tragende Wartefrist (Karenzfrist) von einem Tag vor. Diese war bislang aufgehoben worden. Zudem führt er die Berücksichtigung von Überstunden wieder ein. Damit soll laut Bundesrat weitgehend das normale Verfahren wieder gelten, wie es bis Anfang März vollzogen worden war.

Seit April haben über 190'000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

Mehr Geld für Arbeitslosenversicherung

Die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung gehen zulasten der Arbeitslosenversicherung (ALV). Diese soll darum nach dem Willen des Parlaments mit mehreren Milliarden Franken unterstützt werden. Der Bundesrat eröffnete ebenfalls am Mittwoch die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Diese soll die rechtliche Grundlage bilden für die Zusatzfinanzierung von maximal 14,2 Milliarden Franken, die das Parlament in der Sommersession beschlossen hatte.

Mit der Gesetzesänderung schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt. Die ALV kennt eine Schuldenbremse. Wird eine Verschuldung von acht Milliarden Franken erreicht, müssen die Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Lohnprozente erhöht werden. Regierung und Parlament wollen dies im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld vermeiden.

Die Vorlage geht laut Bundesrat in eine verkürzte Vernehmlassung bis am 15. Juli. Die Gesetzesänderung soll in der Herbstsession im Sonderverfahren behandelt werden.

(AWP)