Die Konzession präzisiert den Auftrag, den die SRG mit ihren Radio- und Fernsehprogrammen erfüllen muss. Die aktuelle Konzession läuft Ende Jahr ab. Mit dem Entscheid des Bundesrates gilt sie nun ein Jahr länger. Die neue Konzession soll 2019 in Kraft treten und bis zum geplanten neuen Gesetz über elektronische Medien gelten.

Mit der neuen Konzession wolle der Bundesrat das Profil des Leistungsauftrags der SRG schärfen und damit dessen Service public-Charakter deutlicher umreissen, schreibt das Departement von Medienministerin Doris Leuthard in einer Mitteilung. Dabei würden Aspekte berücksichtigt, die der Bundesrat in einem Bericht von vergangenem Jahr thematisiert habe.

ANHÖRUNG ENDE JAHR

Der Bundesrat hatte damals angekündigt, die SRG an die digitale Zeit anpassen zu wollen. Das Angebot müsse dort sein, wo das Publikum sei, also auch im Internet, sagte Leuthard. Vor allem junge Menschen wendeten sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Das Ziel müsse es sein, diese zu erreichen.

Die ab 2019 geltende Konzession soll die Erreichbarkeit der Jungen nun berücksichtigen. Einzelheiten dazu nennt der Bundesrat aber nicht. Als weitere Stichworte erwähnt er die Sicherung der bestehenden Informations- und Kulturleistungen sowie erhöhte Anforderungen an die Integrationsleistungen.

Zudem soll die SRG besser von anderen Anbietern unterscheidbar sein. Im Unterhaltungsbereich sind gemäss der Mitteilung zusätzliche Anstrengungen vorgesehen. Zum Entwurf der neuen SRG-Konzession will der Bundesrat Ende 2017 eine öffentliche Anhörung starten. Mitte 2018 soll die Konzession verabschiedet werden.

ADMEIRA-URTEIL ABWARTEN

Zufrieden mit dem Entscheid zeigte sich der Verband Schweizer Medien. Die Vereinigung der privaten Pressehäuser begrüsse den Zeitplan des Bundesrats, sagte Verbandsgeschäftsführer Andreas Häuptli der Nachrichtenagentur sda. So könnten offene Fragen geklärt werden.

Er betonte, dass der SRG damit die zielgruppenspezifische TV-Werbung weiterhin untersagt bleibe, welche sie im Werbeverbund Admeira anstrebt. Zudem könne damit der Bundesgerichtsentscheid zu Admeira abgewartet werden.

Der Verband Schweizer Medien wehrt sich dagegen, dass die öffentlich-rechtliche SRG in der Werbeallianz mit dem Medienhaus Ringier und der Swisscom zusammenarbeitet. Das Bundesgericht muss beurteilen, ob der Verband gegen die SRG-Beteiligung klagen kann.

(AWP)