Die Anpassungen führen zu einer Angleichung an die in der EU verwendeten Kategorien und Begriffe und erleichtern dadurch den Handel mit der EU, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Zudem würden Endverbraucherinnen und Endverbraucher davon profitieren, indem ineffiziente Geräte mit hohen Lebenszykluskosten nicht mehr auf dem Markt erhältlich seien.

Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind die schweizerischen Effizienzanforderungen weiterhin strenger als in der EU. Grund dafür sind die energietechnisch höheren Standards der Schweiz. Dies gilt auch für Kühlgeräte für den direkten Verkauf von Lebensmitteln, für die es in der EU bisher keine Vorschriften gab

Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer Teil zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2021.

Mit der Revision übernimmt die Schweiz auch die neue Klassifizierung der Energieetikette der EU. Bisher konnten sich Konsumierende anhand einer Skala von A+++ bis D über die Energieeffizienz eines Geräts informieren. Per 1. März 2021 wird in der EU und der Schweiz wieder die ursprüngliche Skala von A bis G eingeführt. Dies jedoch auf einem höheren Niveau: Aus A+++ wird B oder C.

Weiter passt die Schweiz entsprechend der EU die Anforderungen über die Angabe des Energieverbrauchs in den Verkaufsunterlagen und in der Werbung an. Zusätzlich werden auch einzelne Bestimmungen zur Reparatur, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zur Wiederverwendung übernommen.

Laut eigenen Angaben begrüssen direkt betroffenen Hersteller, Importeure, Händler und Konsumentenvertreter die Änderungen nach einer Konsultation des Bundesrates Ende 2019 grundsätzlich.

(AWP)