Alle Akteure des Gesundheitswesens würden in die Verantwortung genommen, teilte das Innendepartement (EDI) am Donnerstag mit. Ein erstes Massnahmenpaket will der Bundesrat im Herbst in die Vernehmlassung schicken.

Damit sollen vor allem die Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert werden. Prüfen will der Bundesrat die Stärkung der Rechnungskontrolle sowie die Einführung eines nationalen Tarifbüros für den ambulanten Bereich.

Auch die Einführung eines Beschwerderechts der Versicherer bei den kantonalen Spitallisten ist geplant. Weiter will der Bundesrat einen Experimentierartikel schaffen, der innovative kostendämpfende Projekte ermöglicht.

Schliesslich will der Bundesrat ein Referenzpreissystem bei den Arzneimitteln einführen: Bei patentabgelaufenen Medikamenten soll nur noch ein kostengünstiger Referenzpreis vergütet werden.

Ein zweites Paket plant der Bundesrat für 2019. Unter anderem sollen bestehende Datengrundlagen besser vernetzt und zugänglich gemacht werden. Ferner will der Bundesrat die Einführung verbindlicher Zielvorgaben mit Sanktionen prüfen, um das Kostenbewusstsein der Akteure zu erhöhen.

(AWP)