Eine Anpassung betrifft die Rügefrist. Gemäss geltendem Recht müssen Baumängel grundsätzlich sofort gerügt werden, das heisst innerhalb von wenigen Tagen. Diese kurze Rügefrist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung seien für Bauherrinnen und Bauherren weder praktikabel noch sachlich gerechtfertigt, schreibt der Bundesrat im Bericht zum Vorentwurf.

Für Werk- und Grundstückkaufverträge schlägt er daher neu eine Frist von sechzig Tagen vor. Die Parteien sollen aber weiterhin eine andere Frist vereinbaren können. Bei Neubauten kommt heute in der Regel eine SIA-Norm zur Anwendung, die eine Rügefrist von zwei Jahren vorsieht.

Heikle Klauseln

Ein weiterer Vorschlag betrifft das Nachbesserungsrecht. Heute werden oft Klauseln vereinbart, die Verkäufer oder Generalunternehmer von der Haftung für Mängel entbinden, die Subunternehmer verursacht haben.

Private Käufer oder Bauherren müssen ihr Ansprüche gegenüber dem Subunternehmern in diesen Fällen selbstständig durchsetzen, was einen erheblichen Nachteil darstellt. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass das Nachbesserungsrecht nicht mehr ausgeschlossen werden darf, wenn der Bau persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Risiko für Bauherr

Mit der Gesetzesänderung sollen auch die Probleme mit dem Bauhandwerkerpfandrecht entschärft werden: Heute muss der Bauherr eine Rechnung unter Umständen zweimal bezahlen, wenn ein Generalunternehmen eine Zahlung nicht an den Subunternehmer weiterleitet und dieser ein Pfandrecht geltend macht.

Der Bauherr kann die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts mit einer Ersatzsicherheit abwenden, beispielsweise einer Bankgarantie. Eine solche muss heute die Verzugszinsen für unbegrenzte Zeit decken, was die Ersatzsicherheit unrealistisch macht. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass Verzugszinsen nur noch für zehn Jahre gedeckt werden müssen.

Das Risiko, dass eine Rechnung zweimal bezahlt werden muss, ist damit noch nicht gebannt. Das Parlament hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Problem befasst. Der Ständerat hat den Bundesrat nun beauftragt, eine ausgewogene Lösung vorzuschlagen. Dieser fordert die Teilnehmenden der Vernehmlassung auf, sich zum Handlungsbedarf und zu möglichen Lösungen zu äussern.

(AWP)