Die Kommission will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament für den Verkehrs- und den Finanzsektor Vorschläge zu unterbreiten. Beim Verkehr soll der Bundesrat insbesondere darlegen, wie eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen ausgestaltet werden könnte. Heute gibt es eine Lenkungsabgabe auf Brennstoffen, nicht aber auf Treibstoffen.

Die Gegnerinnen und Gegner einer Abgabe auf Benzin und Diesel warnen jeweils davor, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer vermehrt im Ausland tanken würden. Der Bundesrat soll nach dem Willen der Kommission deshalb einen Grenzausgleichsmechanismus vorschlagen, um Tanktourismus zu vermeiden.

Prüfen soll er auch die Einführung eines Mobility Pricings, das die Klimafolgekosten des Verkehrs abbildet. Dabei soll er die Ausgangslage in Randregionen berücksichtigen, zum Beispiel durch überproportionale Rückerstattung der Lenkungsabgabe.

Kaum Fortschritte im Verkehr

Die Kommission weist darauf hin, dass die CO2-Emissionen im Sektor Verkehr nicht gesunken seien. 2017 seien sie um 1 Prozent höher gewesen als 1990. Würden sie bis 2030 nicht um mindestens 25 Prozent sinken, müssten die übrigen Sektoren deutlich mehr zur CO2-Reduktion beitragen als vorgesehen.

Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort, er halte die Emissionsentwicklung im Verkehr ebenfalls für unbefriedigend und sei bereit, zusätzliche Massnahmen zu prüfen.

Klimaverträgliche Geldflüsse

Auch Massnahmen im Finanzsektor zieht der Bundesrat in Betracht. Er weist auf die freiwilligen Klimaverträglichkeitstests für Finanzmarktakteure hin. Voraussichtlich im Herbst 2020 würden die Resultate des zweiten Tests vorliegen, schreibt er. Auf dieser Basis könne evaluiert werden, ob mit freiwilligen Massnahmen Fortschritte erzielt worden seien beziehungsweise ob weitergehende Schritte angezeigt seien.

Der erste Test hatte ergeben, dass das Investitionsverhalten von Schweizer Pensionskassen und Versicherungen zu einer globalen Erwärmung von 5 bis 6 Grad führt. Aus Sicht der Wissenschaft sollte der Temperaturanstieg auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden.

Bisher keine Vorschriften

Mit dem Klimaabkommen von Paris haben sich die Staaten zum Ziel gesetzt, auch die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In der aktuellen Revision des CO2-Gesetzes sind keine Massnahmen dazu vorgesehen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga äusserte sich im Frühjahr in einem Interview zur Klimaverträglichkeit der Finanzmittelflüsse: "Es ist widersprüchlich, dass wir Klimaschutz in der Schweiz betreiben und gleichzeitig über unsere Pensionskassengelder und Bankkredite zum Beispiel in den Erdölsektor investieren."

(AWP)