Gemäss Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch gingen insgesamt 14,2 Millionen Franken an vier Unternehmen. Zwei Projekte wurden 2022 abgebrochen, weil die unterstützten Medikamente nicht die gewünschte Wirksamkeit zeigten.

Im Förderprogramm verbleiben noch zwei Projekte. Ein Unternehmen entwickelt ein Arzneimittel gegen neuropsychiatrische Symptome bei einer Post-Covid-19-Erkrankung. Eine andere Firma forscht an einem Arzneimittel zur Behandlung von hospitalisierten Covid-19-Patientinnen und -Patienten, die ein hohes Risiko für akutes Lungenversagen haben.

Der Bundesrat hat die rechtliche Grundlage für das Mitte 2021 initiierte und zunächst bis Ende März 2023 befristete Förderprogramm nun bis Ende Juni 2024 verlängert. Er begründet dies damit, dass auch in den kommenden Jahren schwere Krankheitsverläufe von Covid-19 sowie Hospitalisierungen und Post-Covid-19-Erkrankungen zu erwarten seien.

Voraussetzung für die Verlängerung um ein Jahr ist ein Ja des Stimmvolks zum Covid-19-Gesetz Mitte Juni. Wird das Gesetz abgelehnt, treten sämtliche der verlängerten Bestimmungen und damit auch die rechtliche Grundlage des Förderprogramms Mitte Dezember 2023 ausser Kraft.

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(AWP)