Relativ marktmächtige in- und ausländische Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, die Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Dadurch werden Parallelimporte ermöglicht. Das entspreche dem Kernanliegen der Initiative, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Heute nutzen ausländische Lieferanten ihre Marktmacht aus, um einen Schweiz-Zuschlag durchzusetzen. Dem will die Initiative einen Riegel schieben. Der faktische Beschaffungszwang von überteuerten Waren und Dienstleistungen soll aufgehoben werden. Fehlbare Firmen könnten im In- und im Ausland eingeklagt werden.

Künftig sollen aber nicht nur marktbeherrschende Unternehmen einem Missbrauchsverbot unterstehen, sondern auch "relativ marktmächtige". Es handelt sich um Lieferanten, die den Markt zwar nicht beherrschen, zu welchen die Abnehmer aber trotzdem keine echte Alternative haben.

Der Bundesrat hält das Anliegen für berechtigt. Die Initiative geht ihm aber zu weit. In der Praxis würde sie vor allem inländische Geschäftsbeziehungen in Märkten erfassen, in denen Wettbewerb herrscht, schreibt er. Der Gegenvorschlag bekämpfe dagegen gezielt die grenzübergreifende Preisdiskriminierung. Laut Bundesrat ist dies mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

Hinter der Initiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise", stehen die Stiftung für Konsumentenschutz, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic, der 1400 KMU in der Maschinen-, Elektro- und Metallbranche vereint. Das Volksbegehren ist letzten Dezember eingereicht worden.

(AWP)