Eine Analyse habe gezeigt, dass die derzeit von den systemrelevanten Banken geforderte Liquiditätsausstattung voraussichtlich nicht genügen würde, um den Liquiditätsbedarf in einer Notlage oder bei einem Ausfall zu decken, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Nun soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Finanzdepartementes (EFD), der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Nationalbank (SNB) aufzeigen, wie die auf Verordnungsebene verankerten Liquiditätsanforderungen angepasst werden könnten. Gleichzeitig soll das EFD Vorschläge erarbeiteten, wie auf Verordnungsebene die Anreizsysteme für systemrelevante Banken im Zusammenhang mit der globalen Abwicklungsfähigkeit besser verankert werden könnten.
Insgesamt bedürfe der Schweizer Regulierungsansatz im internationalen Vergleich aber keiner grundlegenden Anpassung, so der Bundesrat weiter. Die heutige Ausgestaltung der Anforderungen stelle eine angemessene Widerstandskraft der systemrelevanten Banken sicher. Auch die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse hätten sich zu Beginn der Covid-19-Pandemie in einer vorteilhaften Ausgangslage befunden, um die Herausforderungen des Umfelds zu meistern und die Realwirtschaft zu unterstützen.
Neben UBS und CS, deren Stabilität aufgrund ihrer Grösse für die Schweiz besonders relevant ist, gelten auch die Postfinance, die Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant. Die Regeln des Bankengesetzes sollen verhindern, dass Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen.
Der Bundesrat prüft regelmässig, ob diese Bestimmungen den internationalen Standards entsprechen und wie das Ausland diese Standards umgesetzt hat. Seit 2015 verabschiedet er alle zwei Jahre einen Bericht hierzu.
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(AWP)