Angewendet werden soll dieser Ansatz in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch mitteilte. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen.

Schon heute kann im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.

Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde demnach beispielsweise bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung auch berücksichtigt, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.

Kein schnellerer Bewilligungsentzug

An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Zu Debatte stand ursprünglich auch, die Hürden dafür zu senken.

Ursprung der Vorlage ist ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Schon Mitte Januar 2020 hatte der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, für die keine Gesetzesänderung notwendig ist. Dabei ging es vor allem um den Informationsfluss zwischen verschiedenen Behörden.

Fachstelle für Sozialhilferecht übt Kritik

Kritik an den bundesrätlichen Vorschlägen übte in einer Stellungnahme die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS. Bereits heute seien die Leistungen der Sozialhilfe in der Schweiz so tief, dass sie den verfassungsmässigen Auftrag in mehrfacher Hinsicht nicht mehr erfüllten.

Eine Ungleichbehandlung sei auch deshalb problematisch, weil sich die Höhe der Sozialhilfeleistungen an den Lebenshaltungskosten orientiere, moniert die UFS. Und diese hingen nicht von Pass ab. Die Vorlage des Bundesrates hätte zur Folge, dass eine gesamte Personengruppe weniger zum Bestreiten ihres Lebens habe, als sie dafür effektiv brauche.

Zudem zeigte sich die Fachstelle irritiert über das Vorgehen der Landesregierung. Diese wolle die Kantone via Ausländer- und Integrationsgesetz zu Kürzungen verpflichten. Hingegen lehne es der Bundesrat seit Jahrzehnten mit Verweis auf den Föderalismus ab, auf Bundesebene Mindeststandards in der Sozialhilfe festzulegen.

Hintergrund des Plans des Bundesrats ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bundes um knapp 900 Millionen Franken auf 2,8 Milliarden Franken zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. März.

(AWP)