Die Forderung stammt vom Aargauer FDP-Nationalrat Thierry Burkart. Mit einer Motion verlangt er, das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen zu erlauben. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden.

Der Bundesrat ist bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen, wie er am Donnerstag bekannt gab. Das ist eine Kehrtwende: Bisher hatte die Regierung eine Lockerung des Regimes aus Sicherheitsbedenken stets abgelehnt. Nun gilt es allerdings noch die Details zu klären, denn der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen ist nicht immer offensichtlich.

Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Für das Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist hingegen das Rechtsvorbeifahren unter Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.

Laut Burkart hält die drohende Strafe und die komplizierte Regelung aber viele Autofahrer davon ab, rechts vorbeizufahren. Dadurch würden wertvolle Kapazitäten auf den Nationalstrassen vergeben. Nach Schätzungen könnte die Kapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden, wenn das Rechtsvorbeifahren erlaubt wäre.

(AWP)