Bern (awp/sda) - Multinationale Konzerne sollen ihre Gewinne nicht mehr in Tiefsteuerländer verschieben können. Künftig sollen sie jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, in welchem Land sie wie viel Umsatz gemacht und wie viel Steuern gezahlt haben.

Diese Berichte sollen automatisch mit anderen Ländern ausgetauscht werden. Das schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Er hat die entsprechende Botschaft am Mittwoch verabschiedet. Mit der Gesetzgebung würde die Schweiz den Mindeststandard der G20-Staaten und der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) umsetzen.

Berichte erstellen müssten multinationale Konzerne mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder rund 900 Mio CHF. Davon wären rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen.

MEHR TRANSPARENZ

Die länderbezogenen Berichte enthalten neben Informationen über weltweite Verteilung von Umsätzen und die entrichteten Steuern Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in den einzelnen Ländern. Mit der Transparenz soll die Verschiebung von Gewinnen in Konzerngesellschaften in Tiefsteuerländern erschwert werden.

Der internationale Standard sieht neben den länderbezogenen Berichten auch die Erstellung einer Stammdokumentation und einer länderbezogenen Dokumentation vor. Um den Aufwand für die betroffenen Unternehmen in Grenzen zu halten, will der Bundesrat darauf verzichten.

Nach den Plänen des Bundesrats sollen die Berichte ausschliesslich an die Steuerbehörden gehen und nicht veröffentlicht werden. Das entspricht dem OECD-Standard. Die EU hingegen will die Unternehmen verpflichten, bestimmte Daten zu veröffentlichen. Davon wären auch jene Schweizer Unternehmen betroffen, die Tochtergesellschaften in der EU haben.

ENGER ZEITPLAN

Stimmt das Parlament den Vorschlägen des Bundesrats zu und wird kein Referendum ergriffen, können die dafür nötigen neuen Rechtsgrundlagen Ende 2017 in Kraft treten. Es handelt sich um die multilaterale Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG).

Ab dem Steuerjahr 2018 würden die Konzerne verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Ab 2020 könnten die Berichte mit den Partnerstaaten ausgetauscht werden. Mit welchen Ländern die Schweiz die Berichte austauscht, steht noch nicht fest.

Die Kantone haben die Pläne des Bundesrats im Grundsatz begrüsst. Auch die FDP und die CVP sind damit einverstanden, SP, Grüne nur bedingt, die SVP lehnt die Vorlage ab.

(AWP)