Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Damit sollen neue Rahmenbedingungen für den Schweizer Strommarkt geschaffen werden.

Heute können nur die grossen Stromverbraucher ihren Lieferanten frei wählen. Schon das geltende Gesetz sieht eine vollständige Öffnung vor. Der Bundesrat führte vor einigen Jahren eine Vernehmlassung durch, legte die Pläne aber nach kontroversen Reaktionen auf Eis.

Nun soll die Öffnung kommen. Konsumentinnen und Konsumenten hätten jeweils Ende Jahr die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln. Sie könnten die für sie attraktivste Art der Versorgung wählen und auch die weitere Entwicklung der Stromversorgung beeinflussen, schreibt der Bundesrat. Dadurch würden sich innovative Produkte, Dienstleistungen und die Digitalisierung rascher durchsetzen.

Grundversorgung mit Schweizer Strom

Kundinnen und Kunden, die in der geschützten Grundversorgung bleiben möchten, sollen künftig standardmässig ausschliesslich Strom aus der Schweiz erhalten. Dieser muss zu einem Mindestanteil aus erneuerbaren Energien produziert werden. Den Mindestanteil legt der Bundesrat fest, er soll sukzessive ansteigen.

Mit dieser Regelung werde insbesondere die Schweizer Wasserkraft gestärkt, hält der Bundesrat fest. Will ein Kunde ein anderes Stromprodukt beziehen, kann er vom Standardprodukt abweichen. Heute bezieht rund ein Drittel der Schweizer Haushalte ein Stromprodukt aus erneuerbaren Energien.

Speicherreserve für Extremsituationen

Damit die Versorgungssicherheit auch in Extremsituationen gewährleistet werden kann, will der Bundesrat eine Speicherreserve einführen. Sie soll jährlich durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife finanziert werden, im Sinne einer Energieversicherung.

Alle Betreiber von Energiespeichern am Schweizer Stromnetz können an der Ausschreibung teilnehmen, sofern sie technisch geeignet sind - neben Speicherwasserkraftwerken beispielsweise auch Batterien. Abgesehen von der Speicherreserve sollen Investitionen in Kraftwerkskapazitäten nicht zusätzlich staatlich gefördert werden.

Einbindung im europäischen Netz

Die Schweiz verfüge über ausreichende Kapazitäten, schreibt der Bundesrat. Die Versorgung sei gesichert, mindestens bis 2025. Dies auch wegen der guten physischen Einbindung der Schweiz im europäischen Stromnetz. Die Einbindung soll durch das geplante Stromabkommen mit der EU markttechnisch abgesichert werden. Das Abkommen liegt jedoch wegen der Differenzen zum Rahmenabkommen auf Eis.

Zur Versorgungssicherheit sollen ausserdem Verbesserungen im Betrieb der Verteilnetze beitragen. Dabei geht es um die gezielte zeitliche Beeinflussung von Verbrauch und Erzeugung. Das bedeutet etwa, dass bestimmte Geräte zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet werden.

Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass alle Endkunden, Produzenten und Speicherbetrieber Inhaber ihrer Flexibilität sind. Damit erhält die Flexibilität für sie einen finanziellen Wert: Sie können sie dort anbieten, wo es dem System am meisten nützt. Will der Verteilnetzvertreiber die Flexibilität nutzen, muss er die Inhaber entsprechend entschädigen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2019.

(AWP)