2017 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung entschieden, mit der Energiestrategie 2050 den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Doch die Unterstützungsinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion laufen Ende 2022 und 2030 aus.

Mit der Revision des Energiegesetz (EnG) schlug der Bundesrat deshalb vor, die Fördermassnahmen zu verlängern und sie "marktnäher" auszugestalten. Die Revision trage auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele der Schweiz zu erreichen, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) am Mittwoch mit.

Diese Vorschläge - vor allem die Unterstützung der Photovoltaik durch wettbewerbliche Ausschreibungen und die Steigerung der inländischen Winterproduktion - seien in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden.

Kritik in der Vernehmlassung

Hingegen hatten verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer betont, dass das EnG und das Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zusammengehörten und gleichzeitig zuhanden des Parlaments verabschiedet werden sollten. So könnten die Rahmenbedingungen für den inländischen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verbessert und die Versorgungssicherheit in der Schweiz erhöht werden.

Der Bundesrat habe deshalb entschieden, die Revisionen des EnG und des StromVG zusammenzubringen. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) soll die Botschaft des "Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" bis Mitte 2021 vorlegen.

Inländische Stromproduktion ausbauen

Ansonsten halte der Bundesrat "an den wesentlichen Inhalten der Vorlage" fest, hiess es weiter: Dazu gehörten der Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energie inklusive Wasserkraft und die Beibehaltung des Deckels für den Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunden für die Förderung der erneuerbaren Energien.

Die finanzielle Unterstützung durch Investitionsbeiträge soll bis bis 2035 verlängert und auf neue Förderinstrumente wie gleitende Marktprämien verzichtet werden.

Hingegen wurden nach der Vernehmlassung die bisherigen Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Wasserkraft und des Energie- und Stromverbrauchs in "verbindliche Ziele bis ins Jahr 2050 umgewandelt". Die Zielwerte zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wurden dabei auf 17 Terawattstunden erhöht. Für 2050 beträgt das Ziel neu 39 TWh.

Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf soll bis 2035 wie bisher gegenüber dem Jahr 2020 um 43 Prozent bis 2035 und um 53 Prozent bis 2050 gesenkt werden. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch soll im Vergleich zum Jahr 2020 ebenfalls unverändert um 13 Prozent sinken, bis 2050 aber nur noch um 5 Prozent.

Ausserdem sollen neu schweizweite Programme zur Förderung von Standard-Stromeffizienzmassnahmen eingeführt werden. Und das Uvek soll gemeinsam mit den Kantonen und dem Bundesamt für Justiz klären, wie der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ausgeweitet und beschleunigt werden könne. Bei einem Ersatz durch Wärmepumpen könnten rund 2 TWh eingespart werden.

Vollständige Marktöffnung

Bei der Revision des StromVG bleibt der Bundesrat bei seinem Ziel einer vollständigen Strommarktöffnung. Damit könnten sowohl Haushalte als auch kleine Betriebe in den freien Markt wechseln und auch wieder in die Grundversorgung zurückkehren können. Der Bundesrat erhoffe sich davon eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.

mk

(AWP)