Diesen hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Er schlägt verschiedene Massnahmen vor, um die erbrechtliche Unternehmensnachfolge zu erleichtern. So soll jeder Erbe verlangen können, dass ihm oder ihr das gesamte Unternehmen zugewiesen wird. Voraussetzung ist, dass der Erblasser dazu keine Anordnungen getroffen hat.

Die übrigen Erben würden in dem Fall finanziell entschädigt. Die Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolger soll von ihnen einen Zahlungsaufschub verlangen können, um schwerwiegende Liquiditätsprobleme zu vermeiden. Der Aufschub dauert gemäss dem Vorentwurf höchstens fünf Jahre.

Regeln für Anrechnungswert

Darin sind auch spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens festgelegt. Massgeblich wäre der Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übertragung und nicht mehr derjenige zum Zeitpunkt des Erbgangs.

Ausserdem wird zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen unterschieden. Damit will der Bundesrat dem unternehmerischen Risiko Rechnung tragen. Die übrigen Erbinnen und Erben sollen jedoch nicht benachteiligt werden bei Gegenständen, die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen.

Schliesslich sollen pflichtteilsberechtigte Erbinnen und Erben besser geschützt werden: Sie sollen ihren Pflichtteil nicht in Form eines Minderheitsanteils am Unternehmen übernehmen müssen, wenn eine andere Erbin oder ein anderer Erbe die Kontrolle über das Unternehmen ausübt.

Eigene Vorlage

Der Bundesrat hofft, damit die familieninternen Nachfolgeprozesse zu erleichtern. Dies wiederum habe positive volkswirtschaftliche Wachstumseffekte, schreibt er. Investitionen könnten vermehrt dann getätigt werden, wenn es ökonomisch sinnvoll sei. Die vorgeschlagenen Massnahmen trügen auch zu einer höheren Stabilität von Unternehmen bei und sicherten damit Arbeitsplätze.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Sommer eine Revision des Erbrechts beschlossen. Deren Ziel ist es, dem Erblasser oder der Erblasserin mehr Freiheiten bei der Verteilung des Erbes zu geben. Dieser Entwurf befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.

Zur Unternehmensnachfolge hat der Bundesrat einen separaten Entwurf erarbeitet. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten weder für landwirtschaftliche Gewerbe noch für börsenkotierte Unternehmen.

(AWP)