Mit einer Änderung des Heilmittelgesetzes möchte der Bundesrat die Rahmenbedingungen schaffen, welche die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken und Drogerien auch online ermöglichen soll. Die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel müsse dabei aber jederzeit gewährleistet sein. Die Vernehmlassung ist bis Anfang 2023 geplant.

(AWP)