Die Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument der Regierung ist bisher bis Ende Juni befristet. Wirtschafts- sowie Finanzministerium hatten in den vergangenen Wochen über eine Verlängerung verhandelt.
Nach dpa-Informationen sollen Unternehmen künftig eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen.
Angepasst werden solle auch die Neustarthilfe. Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbussen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7500 Euro als Neustarthilfe. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe solle erhöht werden, hiess es. Künftig könnten Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12 000 Euro bekommen./hoe/DP/fba
(AWP)