Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in einer Medienmitteilung vom Mittwoch, die summarische Prüfung der Beschwerde habe ergeben, dass diese unbegründet sei. Das Gericht hat wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen vorerst nur das Dispositiv des Zwischenentscheids veröffentlicht.

Google rügte, die Ausschreibung des Auftrags durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sei fehlerhaft und damit nichtig. Dieser Einwand ist gemäss Bundesverwaltungsgericht unbegründet. Er hätte gleich nach der Ausschreibung erfolgen müssen. Weiter kritisiert der Internet-Riese, sein Angebot sei beim Kriterium der Rechenzentren zu Unrecht mit null Punkten bewertet worden, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.

Zuschläge verteilt

Mit der Ausschreibung Public Clouds suchte der Bund fünf Provider für die Lieferung von Cloud-Diensten. Die Provider sollen gestützt auf eine Rahmenvereinbarung während fünf Jahren Leistungen im Wert von 110 Millionen Franken erbringen. Ende Juni gab das BBL die fünf Zuschlagsempfängerinnen bekannt - Google war nicht darunter.

Dieser Zwischenentscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

(AWP)