Sie hat ihre Vorlage für eine Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes am Montag in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Im geltenden Übernahmerecht wird die zur Übernahme anstehende Firma mit einer Busse bestraft, wenn sie in ihrer Stellungnahme zum öffentlichen Kaufangebot unwahre oder unvollständige Angaben macht.
Die Käuferin muss hingegen für unkorrekte Angaben in der Voranmeldung und im Angebotsprospekt keine Sanktionen befürchten. Diese Lücke will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit ihrem Vorschlag schliessen.
Analog zur Regelung für die Verkäuferseite, will sie den Strafrahmen für die Käuferschaft bei Vorsatz auf eine Busse von bis zu einer halben Million Franken festlegen, bei einer Handlung ohne Vorsatz auf bis zu 150'000 Franken.
Anlass zur Revision gab eine parlamentarische Initiative des ehemaligen SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt (ZH). Der Vorentwurf ist bis am 8. September in der Vernehmlassung.
(AWP)