Inzwischen hat der Bundesrat gut 14,9 Milliarden Franken zusätzlich beantragt, den grössten Teil davon für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Finanzkommissionen sind damit einverstanden. National- und Ständeratskommission haben dem neuen Kredit-Paket ohne Gegenstimme zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dieses wird in der Sommersession von beiden Räten behandelt. Stimmen sie zu, stehen zur Bewältigung der Corona-Krise insgesamt rund 72 Milliarden Franken zur Verfügung.

Mehr als die HälftWee des Betrags ist aber erst reserviert. Damit werden Überbrückungskredite für KMU verbürgt. Fällig werden dürfte nur ein Teil davon. Die tatsächlichen Ausgaben belaufen sich mit den neuen Krediten auf rund 32 Milliarden Franken.

ALV macht Schulden

Der grösste Teil des zweiten Kreditpakets geht an den ALV-Fonds. Der Bundesrat hat dafür 14,2 Milliarden Franken beantragt. Die beiden Finanzkommissionen stimmten dem Kredit einstimmig zu. Mit dem Geld sollen die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen gedeckt werden.

Ein entsprechendes Gesuch ist für mehr als einen Drittel aller Arbeitsplätze eingereicht worden. Der ALV droht daher die Überschuldung, was eine Erhöhung der ALV-Beiträge zur Folge hätte. Um das zu verhindern, haben die Räte schon in der ausserordentlichen Session 6 Milliarden Franken für die ALV bewilligt. Zudem erhöhte der Bundesrat die Verschuldungslimite der Sozialversicherung um 8 Milliarden Franken.

Sportler-Löhne kürzen

Für Diskussionen sorgten die neuen Corona-Kredite für den Sport. Die vom Parlament bereits bewilligten 100 Millionen Franken will der Bundesrat um 500 Millionen Franken aufstocken. Für den Betrieb der Fussball- und Eishockeyligen sieht er 350 Millionen Franken vor, mit 150 Millionen Franken soll der Breiten- und Leistungssport gestützt werden.

In der Sommersession geht es um eine erste Tranche von 225 Millionen Franken. 175 Millionen Franken sind vorgesehen, um die Ertragsausfälle der nächsten sechs Monate aufzufangen, 50 Millionen Franken sind À-fonds-perdu-Beiträge für den Breitensport.

Clubs, die unterstützt werden, müssen die Löhne um durchschnittlich 20 Prozent senken. Mit 18 zu 6 Stimmen beantragt die Nationalratskommission einen Zusatz, der dafür sorgen soll, dass Spieler mit einem hohen Einkommen eine höhere Senkung des Einkommens tragen müssen als Spieler mit einem tieferen Einkommen. Die Ständeratskommission lehnt das mit 7 zu 3 Stimmen ab.

Geld für Rotes Kreuz und Kulturvereine

Zugestimmt haben die Kommissionen einem Darlehen von 200 Millionen Franken an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Nachtragskrediten von 50,5 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe und 57 Millionen Franken für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sowie einen Beitrag an den IWF-Katastrophenfonds von 25 Millionen Franken. Kürzungs- respektive Aufstockungsanträge fanden in keiner der Kommissionen eine Mehrheit.

Zusätzliche 100 Millionen Franken beantragt der Bundesrat für die Impfstoffbeschaffung. Für den Kauf von Sanitätsmaterial - darunter Impfungen - hat das Parlament bereits 2,45 Milliarden Franken bewilligt. Zusätzliche 17,5 Millionen sind für den Ausbau der indirekten Presseförderung vorgesehen.

Die Mehrheit der Kommissionen stimmte auch der Aufstockung der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende um 50 Millionen Franken zu. Das Geld wird bei der wenig beanspruchten Soforthilfe abgezogen. Aus dieser Kasse soll auch die Unterstützung für Laien-Kulturvereine um 10 Millionen Franken aufgestockt werden. Dem stimmten beide Kommissionen zu.

Unterstützung fand auch der Nachtragskredit "Beihilfen Pflanzenbau" in Höhe von 8,5 Millionen Franken. In der Nationalratskommission wurde aber kontrovers diskutiert, weshalb die Weinbranche Staatshilfe erhält, nicht aber die Brauereien.

Diskussion über Schuldenabbau

Zusätzlich hat die Finanzkommission des Nationalrats eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse zu buchen. Stattdessen sollen sie als Staatsschulden verbucht werden. Diese müssten nicht wie von der Schuldenbremse vorgeschrieben innerhalb von sechs Jahren durch die Senkung der ordentlichen Ausgaben abgebaut werden.

Der Bundesrat schätzt den Fehlbetrag im laufenden Jahr auf rund 40 Milliarden Franken. Die Ständeratskommission hat über eine gleichlautende Motion diskutiert, sich aber dagegen entschieden. Ihrer Ansicht nach fehlen dafür im Moment die nötigen Grundlagen.

Eine Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrats, die die Schulden mit Nationalbank-Gewinnen abbauen will, lehnt die Finanzkommission der grossen Kammer ab. Diese schränke den finanzpolitischen Spielraum und die weiteren Möglichkeiten für den Schuldenabbau und eine allfällige Unterstützung der Wirtschaft zu stark ein, begründet sie ihren Entscheid.

Zwei Motionen der Ständeratskommission empfiehlt die Finanzkommission des Nationalrats hingegen zur Annahme. Die eine hat zum Ziel, drohende Konkurse wegen Rückzahlungen von Überbrückungskrediten zu verhindern. Die andere will Unternehmen ein zweites Kreditgesuch erlauben, sofern die Limite noch nicht ausgeschöpft ist. Die Finanzkommission hat die beiden Vorstösse bereits jetzt diskutiert, damit diese von beiden Räten in der Sommersession behandelt werden können.

(AWP)