Wie aus den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) auf seiner Webseite aufgeschalteten Verordnungsänderungen hervorgeht, schlägt der Bundesrat den Kantonen vor, im Umfeld von besonders gefährdeten Personen präventiv auf das Coronavirus zu testen. Damit sollen Ausbrüche frühzeitig erkannt beziehungsweise diesen vorgebeugt werden.

Der Bund will künftig die Kosten dieser asymptomatischen Tests übernehmen und schlägt andererseits eine Erweiterung der Zahl der Personen und der Institutionen vor, die diese Tests durchführen dürfen. Neu dürfen neben Arztpraxen, Apotheken, Spitälern und kantonalen Testinstitutionen auch Alters- und Pflegeheime, sozialmedizinische Institutionen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause Antigen-Schnelltests durchführen.

Ansteckungsherde frühzeitig ersticken

Die Kantone sollen wiederholt Tests ganz gezielt an Personengruppen anordnen können, wenn die Situation ein erhöhtes Übertragungsrisiko erwarten lässt. Das kann in Schulen, Ausbildungsstätten und Betrieben geschehen, aber auch nach einem unkontrollierten Ausbruch in einem Hotspot. Im Fokus sind auch asymptomatische Mitarbeitende und Besucher von Gesundheitseinrichtungen.

Das EDI hofft, dass mit dieser Massnahme eine höhere Bereitschaft zur Durchführung solcher Tests geschaffen werden kann. Von den Kantonen erwartet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein entsprechendes Konzept.

Die Anpassung erfolgt aufgrund der Annahme, dass die Hälfte der Coronavirus-Übertragungen durch Personen stattfindet, die keine Symptome zeigen, aber infiziert sind. Bisher haben aber nur wenige Kantone sowie Alters- und Pflegeheime mit regelmässigen Tests begonnen.

100 Franken Busse für Maskenmuffel im öV

Weiter können sich die Kantone zur Wiedereinführung von Ordnungsbussen bei Widerhandlungen gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung in der besonderen Lage äussern. Das EDI schlägt namentlich Bussen von 100 Franken vor für das Nichttragen von Gesichtsmasken dort, wo es vorgeschrieben ist. Nicht geahndet werden sollen diesbezüglich Verstösse im öffentlichen Raum.

Der Nationalrat hatte Anfang Dezember im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes beschlossen, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann. Dies sei etwa in Fussgängerzonen der Fall.

Ebenfalls 100 Franken kosten Verstösse gegen die Sitzpflicht in Betriebskantinen und Restaurationsbetrieben von Hotels. Wer in privatem Rahmen mit mehr als den fünf erlaubten Personen zusammenkommt, soll ebenfalls mit einer 100-Franken-Busse bestraft werden können. Die Verordnung plädiert hier allerdings für "Augenmass" bei den Kontrollorganen.

Die Organisation von solch verbotenen privaten Veranstaltungen kostet 200 Franken. Leicht feststellbare Verstösse gegen die Hygiene- und Sicherheitsregeln in Skigebieten können bis maximal 300 Franken zu Buche schlagen.

Mit 50 Franken geahndet werden können Verstösse gegen das Verbot von Menschenansammlungen. Ebenso viel muss berappen, wer bei der Ausübung politischer Rechte (Kundgebungen, Unterschriftensammlungen) keine Maske trägt. Auch wer Kontaktdaten nicht zweckdienlich verwendet, kann sich strafbar machen.

(AWP)